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   BFH, 12.01.2022 - II R 11/20   

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https://dejure.org/2022,14267
BFH, 12.01.2022 - II R 11/20 (https://dejure.org/2022,14267)
BFH, Entscheidung vom 12.01.2022 - II R 11/20 (https://dejure.org/2022,14267)
BFH, Entscheidung vom 12. Januar 2022 - II R 11/20 (https://dejure.org/2022,14267)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrigkeit einer Überraschungsentscheidung; Reichweite des Gehörsanspruchs; Dauernutzungsrecht an Tiefgaragenstellplätzen als wirtschaftliche Einheit

  • rewis.io

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
    Rechtswidrigkeit einer Überraschungsentscheidung; Reichweite des Gehörsanspruchs; Dauernutzungsrecht an Tiefgaragenstellplätzen als wirtschaftliche Einheit

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 22 Abs 2 ; BewG § 24 Abs 1

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 22 Abs 2, BewG § 24 Abs 1
    Einheitsbewertung, Zurechnungsfortschreibung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.03.2020 - XI B 30/19

    Zur Vorgreiflichkeit der Entscheidung

    Auszug aus BFH, 12.01.2022 - II R 11/20
    Dies kann u.a. der Fall sein, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (BFH-Beschluss vom 04.03.2020 - XI B 30/19, BFH/NV 2020, 611, Rz 7).
  • BFH, 05.09.2001 - I R 101/99

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 12.01.2022 - II R 11/20
    c) Ein Verlust des Rügerechts nach § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil die Verletzung des rechtlichen Gehörs erst durch Kenntnis der Entscheidungsgründe des Urteils offenbar wurde (vgl. dazu BFH-Urteil vom 05.09.2001 - I R 101/99, BFH/NV 2002, 493, unter II.2.).
  • BFH, 07.08.2002 - I R 45/01

    Recht auf Gehör

    Auszug aus BFH, 12.01.2022 - II R 11/20
    Die Verfahrensbeteiligten haben einen Anspruch darauf, dass das Gericht sie auch in rechtlicher Hinsicht auf entscheidungserhebliche Erwägungen und Gesichtspunkte hinweist, mit denen sie erkennbar nicht gerechnet haben und auch nicht rechnen mussten (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 07.08.2002 - I R 45/01, BFH/NV 2003, 173, unter II.2.a).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - 3 K 3113/17

    Vornahme eine Zurechnungsfortschreibung nach § 22 Abs. 2 BewG des Einheitswerts

    Auszug aus BFH, 12.01.2022 - II R 11/20
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 14.08.2019 - 3 K 3113/17, soweit es den Einheitswertbescheid (Zurechnungsfortschreibung) betrifft, sowie im Kostenpunkt aufgehoben.
  • BFH, 11.10.2023 - II R 34/20

    Jastrowsche Klausel im Berliner Testament - Besteuerung eines betagten

    Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (BFH-Urteil vom 12.01.2022 - II R 11/20, BFH/NV 2022, 812, Rz 13).
  • BFH, 14.06.2023 - XI S 2/23

    Anhörungsrüge: Anforderungen an das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung und

    Dies kann u.a. der Fall sein, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom Gericht erst mit der abschließenden Entscheidung in das Verfahren eingebracht wird (BFH-Beschluss vom 04.03.2020 - XI B 30/19, BFH/NV 2020, 611, Rz 7; BFH-Urteil vom 12.01.2022 - II R 11/20, BFH/NV 2022, 812, Rz 13).
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